Umsetzung des Sondervermögens in Rheinland-Pfalz geht weiteren Schritt: Damit Investitionen dort ankommen, wo sie am meisten gebraucht werden
Rund 5,45 Milliarden Euro stehen in Rahmen des Sondervermögens Rheinland-Pfalz-Plan für Zukunftsinvestitionen in den Bereichen Bildung, Klima, Energie, Digitalisierung, Verkehr, Gesundheit und Bevölkerungsschutz bereit. Mit rund 3,51 Milliarden Euro fließt dabei der Großteil des Sondervermögens direkt an die Kommunen.
Mit der am 28. Juli 2026 im Ministerrat gebilligten Verordnung wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Förderlinie Kommunen und die Förderlinie Land geschaffen und Verfahrensregelungen mit individuellem Gestaltungsspielraum ermöglicht. Mit der Rechtsverordnung zum Rheinland-Pfalz-Plan sind nun alle Regelungen auf den Weg gebracht, die es zur Umsetzung braucht.
„Das gibt unseren Kommunen die notwendige Verlässlichkeit und Sicherheit, damit die Mittel aus dem Sondervermögen direkt, schnell und wirksam dort ankommen, wo sie benötigt werden. Die Menschen vor Ort wissen am besten, wo der Schuh drückt und können dank des verlässlichen Rechtsrahmens zeitnah die Mittel an den richtigen Stellen einsetzen. Dabei setzt das Land, wie schon bei der Mittelverteilung, auch bei den weiteren Verfahrensregelungen auf eine kommunalfreundliche Ausgestaltung.
Es ist ein wichtiges Signal, dass der rechtliche Rahmen für die Umsetzung des Sondervermögens mit dem Bund so schnell wie möglich geklärt wurde, denn es zeigt: Die Landesregierung handelt schnell, effizient und im Sinne unserer Kommunen“, freut sich die Abgeordnete Sabine Bätzing-Lichtenthäler.